Unternehmensgründung und Förderung gehen Hand in Hand. Jeder Existenzgründer kann sich aus der großen Angebotspalette das geeignete Förderinstrument heraussuchen. Hilfe bei der Auswahl erhalten Sie über Existenzgründungsportale, Online-Förderdatenbanken, Unternehmensberatungen, die IHK oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Zu den Fördermitteln gehören staatliche Förderkredite, Bürgschaften, Zuschüsse und Beteiligungen. Sie werden vom Bund, den Bundesländern, nationalen Förderbanken, aus Sondervermögen des Bundes und der EU bereitgestellt. Größtenteils sind diese Förderungen freiwillige Leistungen aus Steuermitteln oder zweckgebundenen Fonds und dem ERP-Sondervermögen.
Welches sind die wichtigsten Förderdarlehen des Bundes?
Die KfW stellt Gründerkredite für den Aufbau junger Unternehmen bereit. Die zinsgünstigen Kredite mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anfangsjahren sind darauf ausgerichtet, die Eigenkapitalbasis der jungen Firmen zu stärken und Erweiterungen des Geschäfts zu finanzieren.
Sogar für Kleinstkredite wurde von der Bundesregierung ein Fonds aufgelegt. Mikrokredite können über spezialisierte Banken beantragt werden. Aufgrund der Verschiedenartigkeit und des Umfangs der möglichen Förderkredite empfiehlt es sich, vor Beantragung professionelle Hilfe durch Beratung zu nutzen.
Wie wird die Beratung von Existenzgründern gefördert?
Man differenziert zwischen Förderungen vor der Existenzgründung und nach erfolgter Gründung. Die finanziellen Hilfen und die Unterstützung von künftigen Gründern unterscheiden sich gravierend von Bundesland zu Bundesland. Es werden Existenzgründungsprogramme aufgelegt, Coachingleistungen und individuelle Beratungen gefördert sowie Beratungsgutscheine für Interessenten ausgegeben. Einige Länder zahlen einen Zuschuss zu den Beratungsleistungen, andere stellen kostenlose Beratungsangebote bereit. Die Zuschüsse zu den Beratungen vor der Unternehmensgründung sind nicht zurückzuzahlen. Einen Überblick über die länderspezifischen Fördermöglichkeiten finden Sie auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Welche Hilfen stehen nach Gründung zur Verfügung?
Auch nach der Existenzgründung werden Beratungsleistungen staatlich gefördert. Junge Firmen, die vor weniger als zwei Jahren gegründet wurden, erhalten finanzielle Beihilfen zu Beratungen, die sich auf die Verbesserung der Unternehmensführung beziehen. Experten helfen, Fragen zu klären, wie man den Ausbau des Unternehmens finanzieren kann, wo geeignetes Personal zu finden ist oder wie Produktvertrieb und Marketing effektiver zu organisieren sind. Als Bestandsunternehmen gelten Betriebe, die seit mehr als drei Jahren am Markt vertreten sind. Der Staat fördert für diese Unternehmen ebenfalls Beratungen, die der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und besseren Organisation der Unternehmensabläufe dienen. Darüber hinaus fördert man Unternehmen, die sich wegen mangelnder Aufträge oder fehlender Liquidität in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, mit Beratungszuschüssen. Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ein Beratungsvertrag darf erst nach Prüfung der Antragstellung durch das Bundesamt abgeschlossen werden. Mit der Beratung ist vor der Genehmigung nicht zu beginnen.