Will man sich selbstständig machen, kann die Förderung durch Staat und Förderbanken ein wichtiger finanzieller Pfeiler sein. Die Möglichkeiten unterscheiden sich je nach persönlicher Ausgangslage des Existenzgründers, ob er beispielsweise arbeitslos ist oder von der Uni kommt.
Zahlreiche Möglichkeiten
Firmengründer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Förderdarlehen mit günstigen Konditionen, Bürgschaften für Darlehen, Beteiligungskapital oder auch finanzielle Zuschüsse für Fachberatungen (Gründercoaching). Geldgeber sind zum einen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Landwirtschaftliche Rentenbank auf Bundesebene. Weiterhin gibt es in den einzelnen Bundesländern auf Landesebene agierende Institute. Ansprechpartner ist meist die Hausbank, die alle Förderanträge weiterleitet und die Zahlungen abwickelt. Wer sich selbstständig machen und Förderung beantragen möchte, sollte sich gründlich vorher über alle Modalitäten informieren. Zuschüsse unterscheiden sich von Darlehen darin, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssen. Daher sind sie besonders begehrt, aber auch nur nach individuellen Abwägungen durch den Geldgeber zu erhalten. Sinnvoll ist eine Beantragung von Förderleistungen erst, wenn der Start in die Selbständigkeit konkret geplant ist, weil sich die Förderbedingungen in relativ kurzen Abständen ändern.
Agentur für Arbeit unterstützt Gründungswillige
Wer sich entschließt, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung zu wagen, kann bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung ist in jedem Fall die Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit, um die Arbeitslosigkeit zu beenden und mit den Einnahmen den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Zunächst wird im Falle einer Bewilligung sechs Monate lang ein Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro gewährt. Anschließend werden maximal neun weitere Monate lang 300 Euro gezahlt, wenn eine aktive hauptberufliche Selbständigkeit nachgewiesen wird. Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist grundsätzlich ein Anspruch auf noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld. Weiterhin muss der Existenzgründer ein tragfähiges Konzept sowie vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der Selbständigkeit vorweisen. Es handelt sich beim Gründungszuschuss um eine Kann-Leistung, es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Chance für Langzeitarbeitslose
Selbstständig machen mit Förderung durch das Jobcenter ist eine Option für Empfänger von Hartz IV. Für sie gibt es keinen Gründungszuschuss, sondern möglicherweise das Einstiegsgeld. Auch hier muss die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt werden, um den Lebensunterhalt längerfristig sichern können. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung und setzt eine individuelle Eignung voraus, beispielsweise durch Branchenkenntnisse, Berufserfahrung, kaufmännische Kenntnisse und belegbare Motivation selbständig sein zu wollen. Der zuständige Sachbearbeiter muss von dem Konzept und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit überzeugt sein. Neben der grundsätzlichen Bewilligung ist auch die Höhe des jeweiligen Einstiegsgeldes vom Ermessen des Sachbearbeiters abhängig. Die maximale Förderung liegt je nach individuellen Vorbedingungen bei 75 bis 100% des Regelbedarfs. Das Einstiegsgeld wird höchstens für 2 Jahre gewährt und muss nach 6 Monaten jeweils neu bewilligt werden.
Chancen für junge Existenzgründer
An Uni-Abgänger, die direkt oder kurz nach dem Hochschulabschluss den Schritt in die Selbständigkeit wagen, richten sich die Gründerstipendien. Das Bundeswirtschaftsministerium vergibt beispielsweise das Exist-Gründerstipendium, welches monatlich ausgezahlt wird und in der Anfangsphase die Existenz sichern soll. Ähnliche Stipendien gibt es auf Länderebene. Eine völlig andere Variante, an Startkapital zu gelangen, ist das Crowdfunding. Auf speziellen Online-Portalen stellen Gründungswillige ihre Geschäftsideen vor. Jeder Interessierte kann in das Projekt investieren. Falls nach einer bestimmten Zeit genügend Kapital zusammengekommen ist, kann es für den Jungunternehmer losgehen.