Mit einem Kredit für Unternehmensgründer verwirklichen Selbstständige ihr Geschäftskonzept. Fast alle Gründer sind auf Fremdkapital angewiesen, nur wenige bringen ausreichend Eigenkapital auf. Deswegen hängt die Existenzgründung wesentlich von der Frage ab, ob eine Bank ein Darlehen gewährt. Wertvolle Unterstützung leistet die öffentlich-rechtliche KfW-Bank, die über Filialbanken Förderkredite offeriert. Die Entscheidung über den Kredit sowie die spätere Abwicklung verantwortet die Hausbank, sie vergibt diese KfW-Kredite aber mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit als bankeigene Darlehen. Das liegt daran, dass die KfW-Bank bei einem Zahlungsausfall einen Großteil des Verlusts übernimmt. Diese Übernahme senkt das Risiko für die Banken.
KfW-Förderkredite: Vorteilhafte Bedingungen
Die Darlehen der KfW-Bank überzeugen nicht nur in puncto liberaler Kreditvergabe, mit ihnen gehen weitere Vorteile einher. Dazu gehören die günstigen Zinsen. Bei einem gewöhnlichen Bankkredit müssen die meisten Unternehmensgründer erhebliche Risikoaufschläge zahlen, weil der Erfolg des Geschäftsmodells unsicher ist. Bei den KfW-Darlehen entfallen diese Aufschläge. Der Staat möchte mit diesen Finanzierungen bewusst Existenzgründungen unterstützen, weil er sich damit mehr wirtschaftliche Dynamik und steigende Steuereinnahmen erhofft.
Darüber hinaus handelt es sich um eine Vollfinanzierung. Gewöhnliche Geschäftskredite für Investitionen setzen einen Eigenkapitalanteil voraus, das ist bei KfW-Krediten nicht der Fall. Eine Besonderheit stellt auch dar, dass Kreditnehmer mit der Darlehenssumme Anschaffungen genauso wie die laufenden Kosten finanzieren dürfen. Bei etablierten Firmen ist das im Regelfall strikt getrennt. Dieser Kredit für Unternehmensgründer zeichnet sich zudem mit einer tilgungsfreien Phase zu Beginn aus, in dieser müssen Selbstständige ausschließlich Zinsen zahlen. Sie haben damit ausreichend liquide Mittel, um ihre Geschäftsidee umsetzen zu können.
Kreditentscheidung: Businessplan als Grundlage
Bei Firmendarlehen prüfen Banken umfassend die wirtschaftliche Situation, indem sie unter anderem die Steuerbescheide der letzten Jahre und die aktuelle Buchhaltung heranziehen. Das ist bei einem Kredit für Unternehmensgründer nicht möglich. Sie legen stattdessen einen Businessplan vor. In diesem erläutern sie nachvollziehbar, warum ihr Geschäftskonzept wirtschaftlich trägt. Dieser Businessplan besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil präsentieren Gründer die Geschäftsidee und erklären umfassend, wie sie diese realisieren wollen. Zu den relevanten Aspekten zählen die Betriebsform, der Vertrieb und das Marketing. Sie befassen sich mit der Konkurrenz- und Nachfragesituation und benennen die Alleinstellungsmerkmale des eigenen Angebots. Wichtig ist, dass sie ihre persönliche Qualifikation beschreiben. Dies gilt gleichermaßen für die fachliche und die betriebswirtschaftliche Eignung.
Der zweite Teil enthält eine detaillierte Finanzplanung mit einem in sich stimmigen Zahlenwerk. Gründer müssen für mehrere Jahre die Ausgaben und Einnahmen prognostizieren und aufzeigen, dass sie in keine Liquiditätsschwierigkeiten geraten werden. Der Finanzplan ist der schwierigste Teil des Businessplans, unter anderem Unternehmensberater helfen bei der Erstellung.