Die Jungunternehmerförderung ist nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden, sondern wird für Existenzgründer und junge Firmen gewährt, die weniger als fünf Jahre am Markt vertreten sind. Es geht um finanzielle Hilfen in Form von staatlichen Fördermitteln, Krediten, Bürgschaften und Zuschüssen. Da sich die Bereitstellung von Fördergeldern von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und relativ oft gesetzliche Änderungen eintreten, empfiehlt sich eine aktuelle Beratung zur Jungunternehmerförderung. Gerade die Anfangszeit nach der Existenzgründung kann sehr schwierig sein und es können Ereignisse eintreten, die zu einem zusätzlichen Finanzbedarf führen. Die meisten finanziellen Hilfen müssen zudem vor der Gründung beantragt werden.
Wofür ist die Jungunternehmerförderung gedacht?
Die Förderungen dienen dem Bestreiten des privaten Lebensunterhalts des Jungunternehmers, der Finanzierung von Investitionen und Auszahlung von finanziellen Hilfen für den laufenden Geschäftsbetrieb, nicht zum Ausgleich von Verlusten. Das Umlauf- und Anlagevermögen des Betriebes ist über private Banken, Sparkassen, staatliche Förderbanken wie die KfW und Bürgschaftsbanken zu finanzieren. Voraussetzung ist ein Businessplan, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit des jungen Unternehmens durch konkrete Maßnahmen und einen Finanz- bzw. Liquiditätsplan belegt. Der Businessplan ist auch Bedingung für die Inanspruchnahme der Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit, die zu Beginn der Selbständigkeit zu beantragen sind.
Welche Mittel stellt die Arbeitsagentur zur Verfügung?
Hauptberuflich selbstständige Unternehmer können unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, bei der Agentur einen Antrag auf Förderzuschüsse stellen. Die Arbeitsagentur bezuschusst damit Existenzgründungen, die geeignet sind, die Arbeitslosigkeit des Gründers auf Dauer zu beenden. Arbeitslosengeld I-Empfänger können einen Gründungszuschuss anfordern, solange sie noch zumindest 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Dieser beträgt für maximal 15 Monate 300 Euro monatlich, wird jedoch nur noch als freiwillige Leistung gewährt. Hinzu kommt für die ersten sechs Monate der Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes. Für höchstens 24 Monate können Arbeitslosengeld II-Empfänger Einstiegsgeld beantragen. Die Mittel aus dem Haushalt der Bundesagentur müssen Gründer im Gegensatz zu Krediten nicht zurückzahlen.
Wo erhalten Jungunternehmer Gründerkredite?
Die Konditionen von Gründerkrediten sind äußerst attraktiv, sie sind mit sehr niedrigen Zinssätzen ausgestattet. Die Kreditmittel müssen Gründer oder Jungunternehmer über die Hausbank beantragen. Anträge leiten die Kreditinstitute an die staatliche Förderbank KfW weiter. Die Rückzahlung der Fördergelder kann durch tilgungsfreie Anfangsjahre gestreckt werden, so dass der Jungunternehmer genügend Zeit hat, Kapital für die Kredittilgung anzusammeln. Die Kredite sind vorrangig für die Anschaffung von Maschinen und Büromöbeln oder zur Finanzierung von Personalkosten und Werbemaßnahmen zu verwenden. Für die Förderung sind meist weder Eigenkapital noch Sicherheiten erforderlich. Durch eine teilweise oder vollständige Haftungsfreistellung der Hausbank kommen Jungunternehmer problemlos an Förderkredite heran.