Hartz 4 zu beziehen und selbständig zu sein, ist gewiss nicht das Ziel angehender Unternehmer. Dennoch wächst die Zahl der Selbstständigen, die zeitweise oder dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Viele Unternehmer, vor allem Solo-Selbständige, können von ihren Einnahmen nicht leben. Trotz eines sparsamen Lebens reicht es weder für die Altersvorsorge noch um ins Geschäft zu investieren, manchmal noch nicht einmal für elementare Bedürfnisse. Kann ein Unternehmer von den Erlösen aus seiner Selbständigkeit nicht existieren, ist er hilfsbedürftig und kann Hartz 4 beantragen. Das gilt unabhängig davon, ob er selbstständig oder arbeitslos oder beides ist. Arbeitslosengeld II kann auch eine sinnvolle Lösung sein, um vorübergehende Auftragsflauten oder Geschäftskrisen finanziell zu überbrücken. Wichtig ist vor allem, dass der Selbständige neben den grundlegenden Lebensbedürfnissen seine Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen kann.
Wie wird Bedürftigkeit ermittelt?
Grundlage ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das Nettoeinkommen des Selbstständigen. Das ist der aus der Selbstständigkeit erzielte Gewinn und wird aus der Differenz zwischen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben errechnet. Welche Ausgaben als betrieblich veranlasst und notwendig angesehen werden, liegt im Ermessen des Fallmanagers beim Jobcenter. Selbstständige sollten daher konkrete Nachweise und Quittungen vorlegen. Bedürftig sind Freiberufler und Gewerbetreibende jedoch nur, wenn sie außerdem über kein nennenswertes und verwertbares Vermögen verfügen. Es geht dabei um Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere, Kapitalversicherungen oder Autos, auch dafür müssen Nachweise erbracht werden. Es kommt allerdings nicht nur auf den Verdienst und das Vermögen des Selbständigen an, in die Betrachtung einbezogen sind der Ehepartner und die im gleichen Haushalt mit dem Unternehmer lebenden Personen. Wer als Selbstständiger einen gut verdienenden Ehepartner hat oder mit vermögenden Kindern zusammenlebt, bekommt meist kein Arbeitslosengeld II.
Welche Leistungen erhalten Selbständige bei Hartz 4?
Hartz-4-Leistungen sind steuerfrei. Antragsteller erhalten einen Regelsatz, der sich auf die gesamte in einem Haushalt lebende Gemeinschaft bezieht und zwischen erwachsenen Personen und Kindern differenziert. Der Regelsatz berücksichtigt die einmaligen und laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom, ohne Heizkosten, und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in begrenztem Umfang die Teilhabe am kulturellen Leben. In unregelmäßigen Abständen wird der Regelsatz erhöht und an die Preis- und Nettolohnentwicklung angepasst. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten für Wohnung und Heizung. Die Wohnung muss jedoch genau wie die Heizkosten angemessen sein, bei zu hohen Kosten erfolgt die Kürzung der Leistungen oder ein Umzug droht. Außerdem steht Alleinerziehenden, Schwangeren und Behinderten ein finanzieller Mehrbedarf über den Regelsatz hinaus zu. Die Arbeitsagenturen prüfen alle Anspruchsvoraussetzungen und forschen bei geringsten Zweifeln an der Bedürftigkeit des Selbstständigen nach.