Existenzgründer benötigen oft umfassendere Hilfe und Unterstützung von außen, damit der Start in die Selbständigkeit auch gelingt – ein auf die besonderen Bedürfnisse zugeschnittenes Gründercoaching. Es stellt häufig mehr als nur Beratung und Information dar, sondern eine intensive Begleitung in der Zeit vor, während und nach der Gründung. Wenn es um spezielle Themen im Zusammenhang mit Steuern oder konkrete rechtliche Gestaltungen geht, sind es üblicherweise Steuerberater und Rechtsanwälte, die in diesen Fällen Lösungen anbieten. Doch oft ist der Beratungsbedarf umfassender. Er betrifft das Unternehmenskonzept als Ganzes, wie es sich im Businessplan widerspiegeln sollte. Hier bedeutet Gründercoaching eher eine generelle Unternehmensberatung und -begleitung. Manchmal wird zwischen Beratung und Coaching unterschieden. Beratung wird dabei mehr als allgemeine Information und punktuelle Unterstützung verstanden, Coaching dagegen eher als ständige Begleitung in der Gründungsphase. Die Grenzen zwischen beiden Leistungen sind fließend, so dass auch hier keine strenge Trennung vorgenommen wird. Solch spezielle Betreuung gibt es nicht nur für Existenzgründer. Auch angehende Betriebsräte können sich durch Betriebsrat Seminare für ihre verantwortungsvolle Aufgabe schulen lassen.
Vor der eigentlichen Gründung geht es sicher eher um Beratung und Information. Dazu stehen eine Reihe an kostenlosen Beratungsangeboten zur Verfügung. Ansprechpartner sind vor allem:
- Industrie- und Handelskammern,
- Handwerkskammern,
- örtliche oder regionale Gründerinitiativen,
- kommunale Existenzförderungseinrichtungen und Wirtschaftsfördergesellschaften,
- Kreditinstitute, insbesondere wenn es sich um mögliche Finanzierungen und Fördermittel handelt.
Wenn das Gründungsvorhaben konkreter wird oder schon begonnen wurde, steht eher das Coaching im Vordergrund. Zentrale – aber keineswegs die einzigen – Punkte sind dabei Marktanalysen sowie die Ausarbeitung des Businessplans. Der Businessplan ist das eigentliche unternehmerische Konzept, das zeigt, wie eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll. Er umfasst neben Angaben zur Marketingstrategie, Organisation, Standort- und Rechtsformwahl auch finanzielle Planungsrechnungen, die die Tragfähigkeit und Erfolgsaussichten des Vorhabens belegen sollen. Der Businessplan ist daher nicht nur eine Art Leitfaden für den Existenzgründern selbst, er dient externen Kapitalgebern – insbesondere Banken und Fördermittelinstituten – als Unterlage, um die Finanzierungswürdigkeit eines Startups beurteilen zu können. Daher sollte auf dieses Konzept besondere Sorgfalt verwendet werden.
Öffentliche Coaching-Förderung
Gerade hier ist externe Unterstützung oft sehr hilfreich und notwendig. Sie geht über die allgemeine Beratung und Information, wie sie von den zuvor genannten Stellen durchgeführt wird, deutlich hinaus. Es handelt sich in der Regel um eine individuelle Beratungsleistung, die bezahlt werden muss. Es gibt am Markt zahlreiche Existenzgründungsberater, die entsprechende Leistungen anbieten. Solche Gründercoachs können auch für andere Fragen im Zusammenhang mit der Gründung in Anspruch genommen werden. Das Problem vieler Gründer ist: gerade in der Startphase fehlt es oft an finanziellen Mitteln, um sich ein solches Gründercoaching leisten zu können. Doch dafür gibt es öffentliche Förderung.
Für ein Gründercoaching vor der eigentlichen Gründung stehen Förderprogramme auf Ebene der Bundesländer zur Verfügung. Dabei legt jedes Land seine eigenen Förderbedingungen, -richtlinien und -wege fest, so dass kein einheitliches Schema existiert. Die Förderprogramme bieten aber in aller Regel Zuschüsse zu den anfallenden Beratungskosten, die je nach Bundesland bis zu 80 Prozent Anteil bzw. 8.000 Euro ausmachen können. Zuschüsse sind eine besonders attraktive Form der Förderung, da sie nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie stellen de facto geschenktes Geld dar. Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass sie vor der offiziellen Gewerbeanmeldung erfolgt. Denn sie gilt nur für die Vorgründungsphase.