Die Gewerbeanmeldung stellt einen einfachen Teil beim Schritt in die Selbstständigkeit dar. Das entsprechende Formular der Kommune haben Selbstständige rasch ausgefüllt, die Gebühr dafür liegt niedrig. Aber niemand sollte diese Formalität vergessen, Existenzgründer sollten sie unmittelbar mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit erledigen. Ansonsten droht eine Geldbuße. Einen Gewerbeschein müssen nur diejenigen beantragen, die künftig einer gewerblichen Selbstständigkeit nachgehen wollen. Bei Freiberuflern aller Art genügt eine Anmeldung beim Finanzamt. Auch Betriebe in der Landwirtschaft nimmt der Gesetzgeber von der Antragspflicht aus.
Unterschiedliche Regelungen
Für die Gewerbeanmeldung zeichnen die Kommunen verantwortlich, zudem legen die Bundesländer einige Bestimmungen fest. Deshalb kommt es zu Abweichungen. Konkret erheben die Gemeinden unterschiedlich hohe Gebühren. Sie betragen meist zwischen 10 und 65 Euro und halten sich damit in einem überschaubaren Rahmen. Zwischen den Bundesländern differiert, an welche Stelle sich Selbstständige wenden müssen. Teilweise geben sie das Formular beim jeweiligen Gewerbeamt der Stadt ab, in manchen Ländern fungieren dagegen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern als Ansprechpartner. Auch die Anmeldewege unterscheiden sich: Mancherorts erlauben die Verantwortlichen die Gewerbeanmeldung im Internet, anderswo bedarf es eines persönlichen Erscheinens oder des Versands per Post.
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. In vielen Tätigkeitsfeldern geht es ausschließlich um eine Anmeldung als formaler Akt. Die zuständige Stelle will nur wenige Daten wissen. Dazu zählen persönliche Informationen wie die Anschrift, die betriebliche Adresse und der Gewerbezweck. Zudem müssen sich Selbstständige mit ihrem Personalausweis beziehungsweise mit einer Kopie ihres Ausweises identifizieren. Staatsbürger aus dem Ausland legen einen Nachweis über ihre Aufenthaltsberechtigung vor. Bei einer Eintragung im Handelsregister fordern die Behörden darüber hinaus einen Handelsregisterauszug. Die Ausstellung eines Gewerbescheins ist in allen diesen Fällen so gut wie sicher.
Bei einigen Gewerbebetrieben existieren dagegen eine Erlaubnispflicht und besondere Zulassungsvoraussetzungen. Antragssteller müssen weitere Dokumente vorlegen und gewisse Kriterien erfüllen. Zu diesen Berufsgruppen gehören unter anderem Makler, Handwerker, Betreiber von Spielhallen, Schank- und Speisewirtschaften und Pflegediensten. Die entsprechenden Regelungen finden sich entweder in der Gewerbeordnung oder in anderen Gesetzen wie dem Gaststättengesetz. Handwerker müssen zum Beispiel ihre Handwerkskarte einreichen, welche Handwerkskammern ausstellen. Damit beweisen sie, dass sie einen Handwerksbetrieb führen dürfen. Bei anderen Gewerbetreibenden reicht ein polizeiliches Führungszeugnis.
Gewerbeanmeldung: Warum?
Im Gegensatz zu Freiberuflern zahlen Gewerbetreibende die kommunale Gewerbesteuer. Die Anmeldung hat somit den Zweck, Selbstständige mit Steuerpflicht zu identifizieren. Darüber hinaus ermöglicht die Anzeigepflicht die Kontrolle. So lässt sich zum Beispiel dank des Gewerbescheins verhindern, dass Unternehmer ohne Erlaubnis einen Handwerksbetrieb oder eine Gaststätte eröffnen. Zusätzlich können staatliche Stellen anschließend aufgrund der Registrierung bei bestehenden Betrieben die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen kontrollieren, bei Gaststätten zum Beispiel hinsichtlich der Hygiene.