Jede Geschäftsgründung will gut vorbereitet sein. Im engeren Sinne versteht man unter einer Geschäftsgründung die Anmeldung eines Gewerbes oder Eröffnung einer Firma, eines Unternehmens, Ladens bzw. einer anderen Einrichtung. Die Eröffnung eines Geschäfts basiert auf einer geeigneten Geschäftsidee. Die Vorstellungen, wie diese am Markt erfolgversprechend umgesetzt werden können, sind in einem Geschäftsplan festzuhalten. Ziel ist, ein Unternehmen aufzubauen, dass den Gründer und seine Mitarbeiter ernähren kann. Ohne eine für die ersten drei Jahre gesicherte Finanzierung sollte niemand ein Geschäft gründen. Vorher sind jedoch die ersten Schritte zu gehen und verschiedene Wege zu erledigen.
Worauf kommt es bei der Geschäftsgründung an?
Für Gründer ist es wichtig, ihre persönlichen und finanziellen Risiken der Selbstständigkeit zu reduzieren. Daher sollten Existenzgründer den individuellen und geschäftlichen Versicherungen große Aufmerksamkeit widmen. Jeder Selbständige muss eine Krankenversicherung abschließen. Er kann sich entweder privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Welche Variante die bessere ist, hängt von Alter, Familienstand und den Anforderungen des Geschäftsgründers an die Leistungen der Versorgungstarife ab. Zu empfehlen ist außerdem eine private oder geförderte Rentenversicherung, damit die Altersvorsorge des künftigen Unternehmers abgesichert ist. Es gibt Berufe, in denen Selbstständige rentenversicherungspflichtig sind. Die Versicherungspflicht betrifft Handwerker, Hebammen, Künstler und Publizisten sowie freiberufliche Lehrer. Erkundigen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie ebenfalls darunter fallen. Die wichtigsten gewerblichen Versicherungen für Gründer sind eine Betriebshaftpflicht-, Geschäftsinhalts- und gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Damit kann der Geschäftsinhaber die finanziellen Folgen von Schäden an Personen, Vermögensgegenständen und am betrieblichen oder fremden Eigentum sowie bei Streitfällen mindern.
Woran sollten Geschäftsgründer außerdem denken?
Die Rechtsform ist ausschlaggebend für die steuerliche Behandlung der Firma und die Haftung des Unternehmers für sein Geschäft. Davon hängt ab, wie viel Startkapital der Gründer benötigt, welche Formalitäten zu erledigen sind, welche Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten gelten und wie der Name der Firma gewählt werden darf. Bei der Gründung in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind Verträge und ein Termin beim Notar erforderlich. Damit Sie die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben wählen, holen Sie sich vorab bei IHK, Arbeitsagentur oder einer privaten Unternehmensberatung Rat. Das Gewerbe muss angemeldet und eine Steuernummer vom Finanzamt angefordert werden. Das zuständige Finanzamt erhält zu diesem Zweck eine Meldung vom örtlichen Gewerbeamt, wann und in welcher Branche sich der Gründer selbstständig macht. Gewerbetreibende sind Pflichtmitglieder bei der IHK, Handwerker in der HWK. Außerdem muss der künftige Firmeninhaber bei einem Kreditinstitut ein Geschäftskonto eröffnen. Genehmigungen und Sachkundeprüfungen sind in bestimmten Branchen Voraussetzung für eine Geschäftsgründung.