Viele Existenzgründer haben zwar gute Ideen für ihr Geschäft, vielleicht auch ein Konzept, wie sich selbstständig machen wollen, aber es fehlt an dem nötigen Startkapital. Die Finanzierung ist oft eine der größten Hürden beim Start in die Selbstständigkeit. Doch wenn die eigenen Mittel knapp sind, muss das Vorhaben nicht aufgegeben werden. Denn es gibt staatliche Förderung für Selbständige.
Wir geben Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die wichtigsten Programme und Möglichkeiten. Um Fördermittel-Zugang zu erhalten, ist der Nachweis der Tragfähigkeit des Vorhabens zwingende Voraussetzung. Das gilt unabhängig davon, um welches Förderprogramm und welche Art Förderung es sich handelt. Als Beurteilungsgrundlage dient üblicherweise der Business Plan, in dem die Geschäftsidee, der Markt, das Unternehmen und die Strategie ausführlich dargelegt und mit Zahlen untermauert werden. Ohne überzeugenden Business Plan sind Fördergelder nicht zu haben.
Darlehen, Zuschüsse und andere Förderungsgelder
Die meisten Förderprogramme funktionieren über Darlehen. Förderdarlehen werden von speziellen Instituten auf Bundes- und auf Länderebene vergeben. Auf Bundesebene ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dafür zuständig. Jedes Bundesland hat darüber hinaus eine eigene Förderbank. Förderdarlehen haben den Vorteil, dass sie besonders günstige Konditionen und attraktive Ausgestaltungen bieten. Einige Darlehen haben sogar Eigenkapitalcharakter. In der Regel steht das Geld mittel- bis langfristig zur Verfügung, es muss allerdings zurückgezahlt werden. Die Tilgung erfolgt – zum Teil nach einer tilgungsfreien Zeit – in monatlichen Raten.
Zuschüsse für die Selbständigkeit sind eher die Ausnahme als die Regel. Ein Zuschuss ist deshalb besonders begehrt, weil es sich um Geld handelt, dass im Unterschied zu Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss. Es ist also quasi „geschenkt“. Es gibt im Wesentlichen zwei Quellen für Zuschussförderung im Zusammenhang mit Existenzgründungen:
- das Einstiegsgeld und den Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit. Mit diesen Zuschüssen werden Arbeitslose gefördert, die sich selbständig machen wollen;
- das EXIST-Gründerstipendium. Mit dieser Maßnahme wird man als Student oder Hochschulmitarbeiter unterstützt, um sich aus dem Studium oder der Hochschultätigkeit heraus eine selbständige Existenz aufzubauen.
In beiden Fällen sind die Zuschüsse vor allem zur Finanzierung des Lebensunterhaltes in der Gründungsphase gedacht, um ein Unternehmen aufzubauen, reichen die Beträge üblicherweise nicht aus. Hier muss auf andere Fördermöglichkeiten zurückgegriffen werden.
Neben Darlehen und Zuschüssen gibt es auch noch weitere Förderungen für Existenzgründung. Bürgschaften von Bürgschaftsbanken bieten Ersatzsicherheiten, wenn ein Gründer keine eigenen Sicherheiten für eine Finanzierung stellen kann. Es ist auch Förderung für Selbständige mit Beteiligungskapital möglich. Der Schwerpunkt liegt hier auf Unternehmen im High Tech-Bereich und auf innovativen Gründungen.
Förderdarlehen – der Weg führt über die Hausbank
Bei darlehensgestützten Förderprogramm gilt das sogenannte „Hausbankenverfahren“: das heißt, der Selbstständige wendet sich nicht direkt an das Förderinstitut, sondern an seine Hausbank vor Ort. Die prüft das Vorhaben und beantragt dann die Fördermittel bei dem Förderinstitut. Dieses stellt dann – positive Prüfung vorausgesetzt – die Mittel der Hausbank zur Verfügung, die sie als normales Bankdarlehen zu besonderen Konditionen vergibt. Das Hausbankenverfahren mag umständlich erscheinen, nutzt aber die Erfahrung und die Marktkenntnisse der Hausbank vor Ort und hat sich insgesamt als Regelprozess zum Fördern von Selbstständigen bewährt.
Die wichtigsten Programme mit Förderdarlehen im Überblick
Nachfolgend werden die wichtigsten KfW-Programme zum Start in die Selbststaendigkeit kurz vorgestellt, weil sie am häufigsten genutzt werden:
- ERP-Gründerkredit Startgeld:
Das Startgeld ist eine Förderung für Selbständige, die eine kleinere Existenzgründung verwirklichen wollen. Es werden Kredite bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gewährt, davon bis zu 30 Prozent zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Die Laufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre. Eine Investition kann damit zu 100 Prozent finanziert werden, Eigenmittel sind nicht zwingend. Das Programm sieht eine 80prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KfW vor, dadurch kann auf eine Absicherung großteils verzichtet werden;
- ERP-Kapital für Gründung:
Das ERP-Kapital für Gründung ermöglicht Darlehen bis zu 500.000 Euro. Gefördert werden Sachinvestitionen sowie eine erste Lagerausstattung. Die Laufzeit ist auf 15 Jahre mit einer zehnjährigen Zinsbindungsfrist ausgelegt. Das Besondere ist, dass es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, das de facto Eigenkapital darstellt. Die Haftungsfreistellung beträgt hier 100 Prozent, so dass Sicherheiten nicht zwingend sind. Gründer müssen die geförderten Investitionen mit Eigenanteilen (10 bzw. 15 Prozent) selbst finanzieren.
- ERP-Gründerkredit Universell:
Der ERP-Gründerkredit Universell ist die breiteste Lösung zur Gründerförderung. Gewährt werden Darlehen bis 25 Mio. Euro zur Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung. Laufzeiten bis zu 20 Jahre sind möglich. Auf Wunsch kann unter bestimmten Bedingungen eine 50prozentige Haftungsfreistellung erfolgen. Vorhaben können damit zu 100 Prozent finanziert werden.