Der Staat fördert den Start in die Selbständigkeit über besondere Fördermittel für Existenzgründer. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass bei vielen Existenzgründungen die Finanzierung einen entscheidenden Engpass darstellt. Viele Gründer scheitern schon nach kurzer Zeit wegen zu knapper Kapitalausstattung. Mit Fördermitteln lassen sich solche Engpässe relativ einfach überbrücken. Im Folgenden werden die wichtigsten Gründungs-Förderprogramme kurz vorgestellt. Außerdem wird darauf eingegangen, was bei der Beantragung zu beachten ist, um das Geld auch tatsächlich zu erhalten.
Die Förderung findet in erster Linie über staatliche Förderbanken statt. Auf Bundesebene ist hierfür die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Darüber hinaus verfügt jedes Bundesland über eine eigene Förderbank mit eigenen Programmen. Wichtige Unterstützung bieten auch die auf Länderebene bestehenden Bürgschaftsbanken und mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Bei ihnen handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft.
Fördermittel für Existenzgründer – das Hausbankprinzip
Fördermittel für Existenzgründer werden primär als längerfristige Darlehen ausgereicht. Manche davon haben sogar Eigenkapitalcharakter, weil sie eine Mithaftungsfunktion übernehmen. Zuschüsse für Existenzgründer sind dagegen eher die Ausnahme als die Regel. Für manche Gründungen – insbesondere im High Tech-Bereich – gibt es auch spezielle Maßnahmen, die echtes Eigenkapital in Form von Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
Bei den – hier vorgestellten – als Darlehen ausgestalteten Förderprogrammen gilt das sogenannte Hausbankenprinzip. Das bedeutet: die Fördermittel werden nicht unmittelbar bei der zuständigen Förderbank beantragt, sondern bei der eigenen Hausbank vor Ort. Die prüft das Existenzgründungsvorhaben und beantragt dann bei positivem Ergebnis die Fördermittel bei der Förderbank. Das eigentliche Förderdarlehen kommt als Kredit der Hausbank zustande, der von der Förderbank refinanziert wird. Dieses indirekte Verfahren nutzt die Erfahrungen, das Know How und die Kundennähe der Hausbanken bei der Beurteilung von Gründungsvorhaben.
Der besondere Vorteil der Förderdarlehen sind die günstigen Konditionen. Die Zinssätze sind in der Regel niedriger als bei normalen Bankdarlehen. Darüber hinaus gibt es weitere vorteilhafte Ausgestaltungen: zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufjahre, Verzicht auf Sicherheiten, nachrangige Haftung oder die Haftungsfreistellung der Hausbank. Sie variieren von Programm zu Programm. Durch diese Ausgestaltung werden die Darlehen nicht nur günstiger, in vielen Fällen wird dadurch überhaupt erst der Kreditzugang möglich.
Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick
Die KfW bietet für Existenzgründer drei Förderprogramme, die den Start in die Selbständigkeit finanziell erleichtern:
- den ERP-Gründerkredit StartGeld: das StartGeld ist primär auf kleinere Existenzgründungen ausgerichtet. Gewährt werden bis zu 100.000 Euro für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in der Gründungsphase. Die Laufzeiten betragen 5 oder 10 Jahre. Sicherheiten sind nicht zwingend erforderlich. Die KfW gewährt der Hausbank eine 80prozentige Haftungsfreistellung, trägt also zu 80 Prozent das Ausfallrisiko selbst;
- das ERP-Kapital für Gründung: mit diesem Programm werden Investitionen, ein erstes Material- oder Warenlager, Messeteilnahmen, aber auch Übernahmen von bestehenden Unternehmen gefördert. Möglich sind bis zu 500.000 Euro, die als nachrangiges Darlehen gewährt werden. Durch die Nachrangigkeit besitzt das Darlehen de facto Eigenkapitalcharakter. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre mit einer zehnjährigen Zinsbindung. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Hier übernimmt die KfW das Ausfallrisiko zu 100 Prozent. Existenzgründer, die das Programm nutzen wollen, müssen allerdings einen Eigenkapitalanteil von 15 Prozent (alte Länder) bzw. 10 Prozent (neue Länder) mitbringen;
- den ERP-Gründerkredit Universell: wie der Name schon sagt, ist dies das am breitesten ausgelegte Programm für Existenzgründer. Gewährt werden Darlehen mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren und einer Höhe bis zu 25 Mio. Euro. Diese Fördermittel für Existenzgründung können ebenfalls für Investitionen und Betriebsmittel eingesetzt werden. Auf Wunsch ist eine 50prozentige Haftungsfreistellung möglich. Ansonsten sind die Darlehen banküblich zu besichern.
Die Förderprogramme auf Länderebene ergänzen meist die Programme der KfW. Für Gründer, die Probleme mit den Sicherheiten haben, besteht die Möglichkeit, die Bürgschaft einer Bürgschaften als Ersatzsicherheit zu beantragen.
Entscheidend – der Business Plan
Um die Fördermittel für Existenzgründer zu erhalten, ist der Nachweis der Kreditwürdigkeit erforderlich. Das Procedere ist hier im Prinzip das gleiche wie bei normalen Bankdarlehen. Bei Gründungsvorhaben spielt der Business Plan eine tragende Rolle. Er ist das Unternehmenskonzept, mit dem die Geschäftsidee umgesetzt werden soll. Der Business Plan muss alle notwendigen Angaben zum Aufbau und zur Tätigkeit des Unternehmens, zur Marketingstrategie und zur Finanzierung enthalten. Die Finanzierung ist mit entsprechenden Zahlen und Planungsrechnungen zu unterlegen.
Nur wenn der Business Plan die Hausbank und die Fördermittelgeber überzeugt, besteht eine gute Chance, die Fördermittel auch zu erhalten. Ist diese Hürde erst einmal geschafft, sollte der erfolgreichen Finanzierung der Existenzgründung nichts mehr im Wege stehen.