Mit dem Einstiegsgeld fördert die Arbeitsagentur Empfänger von Arbeitslosengeld 2, welche sich selbstständig machen wollen. Diese Förderung beschränkt sich aber nicht nur auf künftige Selbstständige, sie dient auch als Starthilfe bei der Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs. In beiden Fällen gilt: Arbeitslose haben keinen Rechtsanspruch auf diese finanzielle Unterstützung, es hängt von der Entscheidung der Sacharbeiter ab.
Voraussetzungen bei der Existenzgründung
Die Arbeitsagenturen prüfen bei jedem Antrag konkret, ob sie das Einstiegsgeld gewähren. Sie fragen zum Beispiel, ob sie die Arbeitslosen nicht auf einem anderen Weg vermitteln können. Sie achten zudem darauf, welche Tätigkeit sie damit fördern. Bei baldigen Selbstständigen setzen sie voraus, dass diese die jeweilige Arbeit hauptberuflich ausüben. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Sachbearbeiter wägen die Chance ab, ob Antragssteller ihre Hilfebedürftigkeit und damit den Empfang von Alg 2 in absehbarer Zeit überwinden können.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung lässt sich dies vergleichsweise leicht einschätzen, bei einer Existenzgründung sieht das anders aus. Deswegen legen die Agenturen strenge Maßstäbe an. Arbeitslose müssen ihre Eignung nachweisen. Erstens verlangen die Behörden fachliche Qualifikationen, bestenfalls haben Antragssteller bereits in diesem Beruf gearbeitet und eine Ausbildung absolviert. Zweitens wollen die Sachbearbeiter wissen, ob ausreichend ökonomische Kompetenzen für die Selbstständigkeit vorhanden sind. Der Besuch eines Existenzgründerseminars kann sich als wertvoll erweisen.
Darüber hinaus begutachten die Agenturen die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines unternehmerischen Konzepts. Bloße Ideen genügen nicht, Antragssteller müssen diese konkretisieren. Das erledigen sie mit einem Businessplan, in dem sie ihr Projekt genau beschreiben. Sie beschäftigen sich unter anderem mit ihrer Zielgruppe, mit der Konkurrenzsituation und ihrem Angebot. Sie müssen auch ein Zahlenwerk vorlegen, aus dem die vermutlichen Ausgaben und geschätzten Einnahmen hervorgehen. In der Regel müssen sie sich dieses Konzept von einer sogenannten fachkundigen Stelle bestätigen lassen, etwa einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer oder einer Bank. Für die Erstellung eines Businessplans erhalten Interessierte bei einem Existenzgründerseminar oder einem Gründercoaching wichtige Tipps.
Leistungen
Das Einstiegsgeld stellt einen Zuschuss zum Alg 2 dar. Agenturen können es bis zu einer Dauer von 24 Monaten gewähren. Meist entscheiden sie sich für eine Befristung auf 6 oder 12 Monate und überprüfen dann erneut. Bei der Berechnung des Satzes gibt es zwei Alternativen: die pauschale Bemessung und die einzelfallbezogene Bemessung. In beiden Fällen gelten Höchstgrenzen. Die Sacharbeiter können die Mittel eigenständig niedriger ansetzen, sie können auch eine sinkende Unterstützung während des Bewilligungszeitraums festlegen.
Bei der pauschalen Bemessung darf die Förderung die Summe von 75 % des Regelsatzes nicht überschreiten. Die kompliziertere, einzelfallbezogene Bemessung besteht aus mehreren Bestandteilen. Agenturen können einen Grundbetrag von 50 % des Regelbedarfs bewilligen. Sie können für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft 10 % sowie bei einer Arbeitslosigkeit von über zwei Jahren einen Ergänzungsbetrag von 20 % der Regelleistung gewähren. Die Höchstgrenze liegt aber bei insgesamt 100 % des Regelsatzes.
Größter Vorzug: Absicherung für die Existenzgründung
Das Einstiegsgeld zeichnet sich durch zwei wesentliche Vorteile aus: Erstens starten Arbeitslose mit einer gewissen Absicherung in die Selbstständigkeit. Sie erhalten weiterhin Alg 2 und zusätzlich den Zuschuss. Das erweist sich als vorteilhaft, auch wenn es sich nur um 150 Euro monatlich handelt und die Bewilligung nach 12 Monaten ausläuft. Zweitens unterliegt das Einstiegsgeld nicht der Steuerpflicht, es existiert auch kein Progressionsvorbehalt. Antragssteller sollten aber andererseits wissen, dass die Agenturen das Einkommen ab bestimmten Freibeträgen auf ihre Zahlungen anrechnet. Niemand sollte in der Förderphase stark steigende Einkünfte erwarten, auch wenn sich die Existenzgründung als wirtschaftlich tragfähig erweist.