Die Buchhaltung selbst erledigen – das ist für die wenigsten Unternehmer eine reine Freude. Der Zeitaufwand ist beträchtlich, der Paragraphendschungel dicht und Fehler können unangenehme steuerliche oder rechtliche Folgen haben. Doch für eine fest angestellte Buchhaltungskraft fehlt in vielen kleinen und mittleren Unternehmen das Budget. Ein externer Buchhaltungsservice ist die nahe liegende Lösung.
Was leistet ein Buchhaltungsservice?
Ein Buchhaltungs- oder Buchführungsservice übernimmt buchhalterische Tätigkeiten, die keine Steuerberatung darstellen, zum Beispiel die Buchung und Kontierung laufender Geschäftsvorfälle und das Bilden von Buchungssätzen. Er führt auch laufende Lohnbuchhaltung und Lohnsteueranmeldungen aus.
Wer darf Buchführungsservice anbieten?
Den Tätigkeiten, die ein Buchhaltungsservice ausführen darf, sind durch das Steuerberatungsgesetz enge Grenzen gesetzt. Hier ist die Abgrenzung zwischen mechanischen Arbeitsgängen, Buchhaltung und Steuerberatung wichtig. „Mechanische Arbeitsgänge“ bezeichnet reine Schreib- und Rechenarbeiten, Datenerfassung und Datenzusammenstellung ohne rechtliche Würdigung – diese Arbeiten dürfen von jedermann ausgeführt werden. Um die laufende Buchhaltung für ein Unternehmen auszuführen, muss der Dienstleister nach § 6 Nr. 4 StBerG über eine entsprechende berufliche Qualifikation (in der Regel eine Ausbildung in einem kaufmännischen oder steuerberatenden Beruf und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung) verfügen. Tätigkeiten, die eine steuerliche oder rechtliche Beurteilung erfordern, wie etwa die Einrichtung der Buchhaltung, Jahresabschlüsse oder Umsatzsteuervoranmeldungen, dürfen nur Steuerberater oder ihnen gleichgestellte Berufe für Dritte ausführen.
Unter welchen Stichworten finde ich Service zur Buchhaltung?
Das Steuerberatungsgesetz verlangt, dass Buchhalter und Kontierer genau ausführen, welche Tätigkeiten sie anbieten, wenn sie mit dem Begriff „Buchhaltung“ oder „Buchführung“ werben. Unterstützung bei der laufenden Buchhaltung finden Sie auch bei Dienstleistern, die mit „Kontieren“, „Buchung laufender Geschäftsvorfälle“ oder „EDV-Service“ werben.
Wann lohnt sich ein Buchführungsservice?
Wer als Freiberufler oder anderer Einzelunternehmer nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist und nur wenige Belege zu verbuchen hat, kann die Buchführung durchaus selbst erledigen. Anders sieht das aus, wenn Sie bilanzpflichtig sind und somit eine doppelte Buchführung pflegen müssen und wenn Sie Mitarbeiter haben. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit dem Jahresabschluss, sparen Sie ihm durch die professionelle Vorbereitung Arbeit. Das macht sich in geringeren Kosten an dieser Stelle bemerkbar. Mit einem externen Buchhaltungsservice können Sie sicher gehen, dass die Buchführung sauber erledigt ist und das Finanzamt nichts zu beanstanden hat. Und durch die Zeitersparnis machen sich die Kosten für externe Buchhaltung rasch bezahlt.