Welche Abgaben als Selbstständiger man zu zahlen hat, hängt von der Art der unternehmerischen Tätigkeit und von der gewählten Rechtsform der Firma ab. Grundsätzlich zahlen Selbstständige Steuern, Gebühren und Beiträge an die öffentliche Hand. Die Kosten fallen permanent oder sachbezogen an und können größtenteils nicht eingespart werden. Diese Aufwendungen sind durch den Existenzgründer vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebs im Finanz- und Liquiditätsplan zu berücksichtigen. Künftige Gründer sollten sich daher vorab genau informieren, welche finanziellen Lasten in der Selbstständigkeit auf sie zukommen.
Welche Steuern werden für Unternehmer fällig?
An erster Stelle ist die persönliche Einkommensteuer zu nennen, die jeder Selbstständige zahlen muss, der Einkünfte über dem Existenzminimum erzielt. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer erhoben. Grundlage für die Steuer ist der vom Unternehmen erzielte Gewinn. Gewerblich Tätige und Kleingewerbetreibende müssen Gewerbesteuer abführen. Umsatzsteuerpflichtig sind alle Selbstständigen, außer, wenn sie umsatzsteuerfreie Dienstleistungen, beispielsweise Finanzdienstleistungen, anbieten oder als Kleinunternehmer davon befreit sind. Kapitalgesellschaften müssen außerdem Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn bezahlen.
Welche Beiträge zahlen Selbstständige?
Die größte Kostenposition für einen Selbstständigen sind die Sozialversicherungsbeiträge. Selbstständige mit Arbeitnehmern bezahlen als Mitglieder von Berufsgenossenschaften Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Jeder Gründer ist verpflichtet, im Rahmen seiner hauptberuflichen Selbständigkeit eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies kann bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse geschehen. Der Großteil der Unternehmer ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Das hängt von Branche und Art der Selbstständigkeit ab, festgelegte Freiberufler müssen beispielsweise Beiträge für die Künstlersozialkasse tragen. Die anderen können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eine private Rentenversicherung wählen. Freiwillig sind auch die Beiträge für eine Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommen Aufwendungen für private Sach- oder Schadensversicherungen, zum Beispiel für eine Betriebshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung, die für ausgewählte Unternehmer wichtig sein können. Gewerbetreibende zahlen einen Pflichtbeitrag an IHK oder Handwerkskammer.
Welche Gebühren fallen für Existenzgründer an?
Die gewerblich tätigen Selbstständigen kostet die Anmeldung ihres Gewerbes Gebühren. Diese Kosten fallen einmalig bei der Unternehmensgründung an. Falls es wieder abgemeldet werden muss, sind noch einmal Gebühren fällig. Weiterhin können Entgelte für Genehmigungen, zum Beispiel im Gaststättengewerbe, erhoben werden. Außerdem zahlen Selbstständige Gebühren für Beurkundungen, falls zur Geschäftsgründung Grundstücksangelegenheiten gehören. Dazu kommen Kosten für Bescheinigungen wie die Einkommensbescheinigung für Selbstständige zur Vorlage bei der Ausländerbehörde für ausländische Selbstständige oder andere Formulare von Ämtern und Behörden. Gebühren können auch für Patente und Lizenzen oder zum Schutz von Marken fällig werden. Unternehmer zahlen ebenfalls Rundfunkgebühren an die GEZ.