Gefahrstoffmanagement ist nicht nur für Chemie-Giganten wie Bayer und BASF ein Thema. Auch in kleineren, handwerklich arbeitenden Betrieben kommen Mitarbeitende immer wieder in Kontakt mit Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffen, die potenziell gefährlich sein können. Umfangreiche gesetzliche Regelungen sind seit 2005 in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zusammengefasst. Das Gefahrstoffrecht kennt aber noch eine ganze Reihe weiterer Bestandteile. Wer da kein Profi ist, verliert leicht den Überblick, verstößt unwissentlich gegen Gesetze und Verordnungen und setzt sich Haftungsrisiken aus.
Kollege Computer behält den Durchblick
Auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit spezialisierte Anbieter helfen vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben, für die eine eigene Spezialabteilung schlicht unwirtschaftlich wäre. Sie bieten Gefahrstoffmanagement Software kostenlos zum Test an und zeigen, welcher Effizienzgewinn dadurch möglich ist. Die Funktionen gehen über eine reine Sammlung von Rechtsquellen und eine Dokumentation der im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe weit hinaus. Betriebsanweisungen und Unterweisungen lassen sich normgerecht erstellen, eigenes Personal und Fremdfirmen werden auf Wunsch per E-Learning informiert, der Abschluss der Lernmodule rechtssicher dokumentiert. Auch bei den gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) unterstützen die Programme.
Der Kreislauf des Gefahrstoffmanagements
Die Gefährdungsbeurteilung ist mehr als nur eine lästige Pflicht. Wer sie ernst nimmt, hat damit einen perfekten Ausgangspunkt für ein individuelles, auf die betrieblichen Belange zugeschnittenes Gefahrstoffmanagement. Die für einen bestimmten Arbeitsplatz anhand von Gefahrstofflisten erkannten Risiken werden dokumentiert. Betriebsanweisungen, mit Hilfe von Gefahrstoff-Software erstellt, dienen der Unterweisung der Mitarbeitenden, auch von Fremdfirmen (zum Beispiel Reinigungspersonal). Regelungen in den Betriebsanweisungen können zum Beispiel die Arbeitsprozesse so anpassen, dass die Zahl der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen, reduziert wird, oder zumindest die Zeitdauer, während der sie den Stoffen ausgesetzt sind. Auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Reinigungsintervalle und dergleichen sollten anhand der Gefährdungsanalyse optimiert werden. Im nächsten Schritt werden neue Anweisungen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Das Ergebnis schlägt sich in der turnusgemäß durchgeführten nächsten Gefährdungsanalyse nieder, und der Optimierungskreislauf – der so in den §§ 6 und 7 GefStoffV beschrieben ist – startet von neuem.
Schnittstellen quer durch den Betrieb
Bedenken Sie bei Ihrem Gefahrstoffmanagement, dass sehr viele Bereiche im Betrieb betroffen sein können, auch wenn kein unmittelbarer Kontakt zu den Gefahrstoffen besteht. Die Produktentwicklung legt fest, welche Stoffe für den Produktionsprozess benötigt werden. Der Einkauf ist informiert über die Mengen, die in den Betrieb gelangen. Die Materialverwaltung kümmert sich um die Bestandsüberwachung und kennt sich mit der Lagerung aus, die den Vorschriften der Technischen Regeln (zum Beispiel TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, insbesondere deren Zusammenlagerung) entsprechen muss. Die Personalabteilung führt die Mitarbeiterverwaltung, weiß von Neuzugängen und wird wahrscheinlich auch die regelmäßige Aus- und Weiterbildung organisieren. Mit einer guten Software stellt ein Betrieb einen identischen Informationsstand bei allen Beteiligten unabhängig von Ort und Endgerät bereit und sorgt so für maximale Sicherheit im Betrieb.
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