Elektromobilität wird auch in der Versicherung von Kraftfahrzeugflotten ein immer wichtigeres Thema. Das betrifft nicht nur die Vermieter riesiger Flotten von E-Scootern. Auch der kleine Handwerksbetrieb, der mit Elektrofahrzeugen die Umwelt schont und seine Mobilitätskosten senkt, profitiert von der Flottenversicherung für Elektroautos.
Ein Flottenvertrag bringt viele Vorteile
In einer Flottenversicherung werden mehrere Fahrzeuge in einem einheitlichen Vertrag versichert. Während der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in seinen Statistiken Flottenrisiken erst ab neun Fahrzeugen ausweist, kann man bei vielen Versicherungsunternehmen schon ab drei gewerblich genutzten Autos von den Vorteilen des Flottenvertrags profitieren. Ein Vertrag bedeutet einheitlichen Versicherungsschutz ohne Berücksichtigung von Schadenfreiheitsklassen. Der aufwendige Tausch von Schadenfreiheitsrabatten (SFR) zwischen „teuren“ und „günstigen“ Autos entfällt aufgrund des Einheitspreises. Neuzugänge sind auch deshalb problemlos, weil der Versicherer für die Zulassung eine dauerhafte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zur Verfügung stellen kann. Normale eVB gelten nur bis zur ersten Verwendung, maximal für sechs Monate. Nicht nur beim Kunden, auch beim Versicherungsunternehmen reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Bei gutem Schadenverlauf können deshalb attraktive Versicherungsbeiträge ausgehandelt werden. Für große Flotten – zum Beispiel im Speditionsgewerbe – hilft das Flottenmanagement der Versicherung, Schadensnester aufzuspüren. Das können schadenträchtige Routen, Fahrzeuge, aber auch (unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerrechten) Fahrer sein, ebenso häufige Unfallursachen. Ein Schulungsangebot kann helfen, Schadenkosten und damit letztlich Beiträge zu senken.
Risikomerkmale beachten
Die Frage, welche Gefahren von den Batterien der E-Autos ausgehen, wird – Achtung, Wortspiel – heiß diskutierte. Elektroautos geraten offenbar nicht häufiger in Brand als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, was auch daran liegen könnte, dass ihr Durchschnittsalter geringer ist. Wenn sie dann aber brennen, sind sie kaum zu löschen, was den Kaskoschaden vergrößert. Ein brennendes Elektroauto in einer Tiefgarage kann einen Millionenschaden am Gebäude verursachen, der die Kraftfahrthaftpflichtversicherung trifft. Andererseits haben Elektroautos derzeit noch eher geringe Jahresfahrleistungen, was der begrenzten Reichweite geschuldet sein dürfte. Alle diese günstigen oder ungünstigen Faktoren bilden sich in der Typklasse ab – die aber für den Flottenvertrag keine Rolle spielt. Dennoch wird der Versicherer den Schadenverlauf beobachten. Eine Gewinnbeteiligung oder eine Bonus-Malus-Regel im Flottenvertrag kann helfen, solche statistisch noch kaum greifbaren Entwicklungen zu berücksichtigen. Damit sind auch gemischte Flottenverträge für Verbrenner, HEV (Hybride), PHEV (Plug-in-Hybride) und BEV (rein batterieelektrische Fahrzeuge) möglich.
Besondere Deckung für Elektrofahrzeuge
Eine Flottenversicherung für Elektroautos sollte auf den besonderen Versicherungsbedarf der lokal emissionsfreien Mobilität abgestimmt sein. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens den Vorgaben des Pflichtversicherungsgesetzes und ergänzender Richtlinien entsprechen. Sie orientiert sich an der gesetzlichen Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie ist damit, abgesehen von Versicherungssumme und einigen Details, einheitlich bei allen Anbietern. Viele Versicherungsunternehmen sehen aber Erweiterungen der Kaskoversicherung vor. Diese betreffen zum Beispiel den Versicherungsschutz des sehr teuren Akkus. Kunden profitieren hier etwa von einer langen Neupreisentschädigung oder der Übernahme von Entsorgungskosten im Fall eines Totalschadens. Auch Wallboxen auf dem Betriebsgelände lassen sich über die Kaskoversicherung mitversichern. Schließlich kann auch der Diebstahl von Ladekabeln, Ladekarten und dergleichen versichert sein. Hier lohnt es, die unterschiedlichen Angebote nicht nur hinsichtlich des Preises zu vergleichen, sondern auch die Leistungen zu betrachten.
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