Arbeitsschutzbetreuung ist eine wichtige Aufgabe für jeden Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter vor Unfällen und Gesundheitsgefahren schützen will. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, sondern auch um die Schaffung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung, die die Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten fördert. Nicht zuletzt steht auch die Reputation eines ganzen Unternehmens auf dem Spiel – die Berichterstattung über die Unfallstatistik des Tesla-Werks in Brandenburg haben es bewiesen.
Umfassende Kenntnisse des Rechtsrahmens erforderlich
Doch wie kann man als Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllt werden? Guter Wille allein reicht nicht, denn die Zahl der Gesetze und Verordnungen rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist groß. Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen gehören Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Arbeitszeitverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Sie alle sollen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten und vor arbeitsbedingten Gefahren schützen. Bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz drohen auch ohne Unfall Bußgelder. Passiert etwas, gibt es sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Die zivilrechtlichen Folgen können Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeldansprüche oder Unterlassungsklagen sein. Strafrechtlich sind neben Geldstrafen und Freiheitsstrafen sogar Berufsverbote möglich.
Experten mit der Arbeitsschutzbetreuung beauftragen
Eine Möglichkeit, den umfassenden Anforderungen gerecht zu werden, ist die Unterstützung durch einen externen Dienstleister, der über die nötige Fachkompetenz und Erfahrung verfügt. Eine externe sicherheitstechnische Betreuung kann viele Vorteile haben, wie zum Beispiel
- objektive und unabhängige Beurteilung der Arbeitsschutzsituation im Betrieb,
- individuelle und bedarfsgerechte Beratung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes,
- professionelle Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes,
- regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Arbeitsschutzdokumentation,
- Entlastung des Arbeitgebers von administrativen und organisatorischen Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. Gleiches gilt für Unternehmen mit besonders gefährlichen Tätigkeiten wie etwa Bauarbeiten, Chemieproduktion oder Sprengstoffherstellung. Deren Stellung und Überwachungsfunktion ist gesetzlich geregelt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss eine entsprechende Ausbildung nachweisen, die mindestens vierzig Stunden umfasst und von einer anerkannten Stelle durchgeführt wurde. Die Ausbildung muss sowohl theoretische als auch praktische Inhalte zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beinhalten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss außerdem regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Gerade für kleinere Unternehmen stellen diese Anforderungen eine erhebliche zeitliche und finanzielle Belastung dar.
Während Sicherheitsbeauftragte interne Mitarbeiter sein müssen, die in dem Bereich tätig sind, für den sie als Sicherheitsbeauftragter bestellt sind, kann der Arbeitgeber eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen. Wichtig ist ein gutes Zusammenspiel zwischen externer Fachkraft und internen Sicherheitsbeauftragten. Letztere haben zwar keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten und sind nicht verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Sie kennen aber ihren Arbeitsbereich besser als jeder Externe. Der Sicherheitsbeauftragte kann deshalb vor allem durch seine Vorbildfunktion und seine Beratungstätigkeit die Sicherheitskultur im Betrieb fördern.
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