Nach wie vor fördert die Arbeitsagentur eine Existenzgründung. Die Förderung konzentriert sich auf Beratungsangebote zur Existenzgründung und die Förderung junger Unternehmen in der Startphase. Damit die schwierige Anfangszeit für Gründer nicht zu einem finanziellen Fiasko führt, ist es weiterhin möglich, einen Existenzgründungszuschuss zur Sicherung der persönlichen Lebenshaltungskosten zu beantragen. Das Prozedere jedoch hat sich gewandelt. Das Arbeitsamt ist nicht mehr wie früher verpflichtet, den Gründungszuschuss auszuzahlen, sondern er ist eine freiwillige staatliche Leistung.
Woran ist die Genehmigung des Zuschusses geknüpft?
Voraussetzung ist, dass der künftige Unternehmer einen Antrag auf Bewilligung des Existenzgründungszuschusses stellt. Gründer sollten nicht von vornherein darauf verzichten, weil ihr zuständiger Arbeitsberater die Aussichten als schlecht dargestellt hat. Die Bundesagentur für Arbeit ist verpflichtet, zu begründen, warum sie einen Zuschuss für die Existenzgründung verweigert. Den Antrag können nur Gründer stellen, die Arbeitslosengeld I erhalten und noch mindestens 150 Tage Anspruch darauf haben. Die Existenzgründung muss als hauptberufliche Tätigkeit konzipiert und in einem ausführlichen Businessplan dargestellt sein. Ohne Businessplan, der das Gerüst oder den Fahrplan für eine erfolgreiche Unternehmensgründung darstellt, gibt es keine Förderung durch die Arbeitsagentur.
Welche Anforderungen muss der Businessplan erfüllen?
Ein aussagefähiger Businessplan besteht aus zwei Teilen. Textlich ist darzustellen, wie die Geschäftsidee umgesetzt wird, mit welcher Strategie Kunden gewonnen werden sollen und welche Ziele das Unternehmen in den ersten Jahren erreichen will. Der zweite Teil des Businessplanes ist die Finanzplanung. Im Zahlenteil wird aufgeführt, wie ein reibungsloser Ablauf des Geschäftsbetriebs und die private Lebenshaltung des Gründers finanziert werden sollen. Darin kommt zum Ausdruck, welche Investitionen notwendig sind und wie die Liquidität des Unternehmens im ersten Jahr der Gründung monatlich abgesichert ist. Wichtig für die Beurteilung des Plans durch die Arbeitsagentur sind eine Marktanalyse und die Beschreibung des angebotenen Produkts oder der Dienstleistung sowie das ausführliche Beleuchten von Chancen und Risiken des Geschäftsmodells. Der Businessplan dient darüber hinaus als Grundlage für die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zum Vorhaben des Gründers. IHK, Unternehmensberatungen, Steuerberater oder Banken beurteilen die Tragfähigkeit der Geschäftsidee.
Was ist zu beachten?
Die Arbeitsagentur schätzt ein, ob der Gründer persönlich geeignet ist, ein Unternehmen aufzubauen und zu führen. Ausschlaggebend dafür sind seine berufliche Qualifikation bzw. Berufserfahrung in der Gründungsbranche und kaufmännische bzw. wirtschaftliche Kenntnisse. Der Sachbearbeiter kann darüber befinden, ob der potenzielle Gründer über die Eigenschaften eines Unternehmers verfügt und den Herausforderungen des Marktes gewachsen sein könnte. Der Antragsteller muss glaubhaft darlegen, dass er seine Idee nur mit Zuschuss zum Erfolg führen kann. Existenzgründer sollten sich daher auf das Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit gründlich und gut vorbereiten.