Für viele Existenzgründer ist der Gründerzuschuss sehr wichtig. Denn er hilft ihm, sich in der Startphase des Unternehmens finanziell über Wasser zu halten. Einfach ist der Gründerzuschuss jedoch nicht zu erhalten. Denn er wird von der Arbeitsagentur vergeben. Und sie entscheidet auch, ob der Gründer überhaupt alle Voraussetzungen mitbringt, um Geld zu bekommen.
Das sind die wichtigsten Voraussetzungen
Der Gründerzuschuss hieß früher einmal Überbrückungsgeld. Damals kam vom Arbeitsamt diese Unterstützung, damit Menschen leichter aus der Arbeitslosigkeit in ein eigenes Unternehmen gehen konnten und damit auch aus der Arbeitslosenstatistik verschwanden. Deshalb war es noch vor Jahren einfacher, für eine Geschäftsgründung ein Überbrückungsgeld zu bekommen. Diese Zeit ist vorbei. Wer sich heute mit einem Gründerzuschuss von seiner zuständigen Arbeitsagentur vor Ort eine eigene Existenz aufbauen will, muss ein tragfähiges Konzept mitbringen. Ohne eine solche Basis gibt es für Gründungen keinen Zuschuss mehr.
Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dafür muss der Antragsteller in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein und damit auch ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung Beiträge eingezahlt haben. Darüber hinaus muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld noch für mindestens 150 Tage gelten. Als dritte und wichtigste Bedingung gilt: Ein Existenzgründer muss nachweisen, dass das Konzept, mit dem er sich selbstständig machen will, belastbar und tragfähig ist. Wer von seiner Idee und seinem Unternehmen auf die Dauer leben kann und nicht gleich wieder arbeitslos wird, hat also die besten Chancen.
Aus einem bestehenden Job heraus einen Zuschuss für eine Gründung zu erhalten, ist übrigens nicht möglich. Die Arbeitsagentur hat kein Interesse daran, einen Beitragszahler zu verlieren und ihm dabei auch noch finanziell unter die Arme zu greifen. Wer sich aus einem Beschäftigungsverhältnis in ein eigenes Unternehmen verabschieden will, sollte das also geschickt organisieren. Er muss wenigstens eine kurze Zeit arbeitslos sein. Falsch wäre es, den Job einfach zu kündigen. Dann gibt es eine Sperre beim Arbeitslosengeld, das eigentlich die Grundvoraussetzung für den Gründungszuschuss ist. Keine Probleme jedoch bringt es, wenn der zukünftige Gründer vom Arbeitgeber gekündigt wurde oder sein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft.
Tragfähige Idee nachweisen
Um vom Staat Geld für den Start in das eigene Unternehmen zu bekommen, muss ein Gründer also seinen in Aussicht stehenden geschäftlichen Erfolg nachweisen können. Ob die Geschäftsidee von Dauer erfolgreich ist, muss dabei eine fachkundige, externe Stelle bestätigen. Das können die zuständige Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer sein. Auch Banken, wie etwa die Hausbank des Gründers, bestätigen die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Geschäftsmodells. Nicht zuletzt übernehmen das auch Steuerberater, auf Unternehmens- oder Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwälte oder zertifizierte Unternehmensberater.
Für die Stellungnahme muss ein Gründer einen kompletten und tragfähigen Businessplan erstellen. Darin beschreibt er möglichst detailliert, was er mit der Idee plant, wo er den Markt für seine Dienstleistungen oder Produkte sieht und warum der Markt gerade auf diese Dienstleistungen und Produkte wartet. Diese Ausführungen sind die Grundlage, um die Frage zu beantworten, ob der zukünftige Unternehmer tatsächlich von seiner Gründungsidee leben kann. Die externe Stelle, die sich der Gründer übrigens selbst wählen kann, prüft dann den Businessplan, schreibt eine Einschätzung und bestätigt ihn. Ein Businessplan verlangt sehr viel Arbeit und Sachkenntnis. Der Aufwand zahlt sich allerdings aus. Existenzgründer befassen sich beim Schreiben eines Businessplans intensiv mit ihren Vorstellungen und Ideen zu einer Grünung. Schwachstellen und Fehler werden nicht ausgeklammert sondern erkannt und beseitigt.
So wird ausgezahlt
Die Höchstförderdauer für den Gründerzuschuss von der Agentur für Arbeit beträgt insgesamt 15 Monate. Er ist in zwei Etappen unterteilt. Die erste Phase ist sechs Monate lang. Während dieser Zeit gibt es von der Arbeitsagentur den Existenzgründerzuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes, das der zukünftige Unternehmer zuletzt bekommen hat. Darauf aufgesetzt gibt es weitere 300 Euro, die zur sozialen Absicherung gedacht sind. Die sich daran anschließende zweite Phase ist neun Monate lang. Der Gründer bekommt dann lediglich noch 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung. Dafür muss er dann noch die intensive Geschäftstätigkeit seines Unternehmens nachweisen und dabei auch seine hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten deutlich machen können. Geht die Geschäftsidee nicht auf, kann auch ein neuer Anlauf gewagt werden. Dabei ist sogar eine Förderung durch einen erneuten Existenzgründerzuschuss möglich. Zwischen dem Auslaufen einer Förderung und dem Start einer neuen selbständigen Unternehmung müssen allerdings mindestens 24 Monate liegen.
Von Anfang an auf Beratung setzen
Jeder dritte Existenzgründer schafft nach einer Studie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anfangsphase seines Unternehmens nicht. Eine der Ursachen ist die fehlende Beratung vor dem Start des Unternehmers. Dabei haben gerade in dieser Phase Gründer eine ganze Reihe konkreter Fragen: Wie erstellt man eine Konkurrenzanalyse? Was muss in einen Marketingplan? Wo bekomme ich noch Fördermittel für mein Unternehmen? Gründer müssen sich diese Fragen nicht allein beantworten. Dafür gibt es Spezialisten. Gründerberater früh einzubinden, ist ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Deshalb sollten angehende Unternehmer sich rechtzeitig um eine fundierte Beratung kümmern. Es lohnt sich.