Viele Gründer fragen sich, bis zu welchem Alter man noch ein Jungunternehmer ist. Auch wenn es dafür keine feste Definition gibt, die Bezeichnung Jungunternehmer macht sich in Deutschland nicht nur am Alter fest. Ob man also 25 oder 30 Jahre alt oder vielleicht sogar noch etwas älter ist, spielt nur eine kleine Rolle. Als Jungunternehmer werden darüber hinaus auch Existenzgründer bezeichnet, deren Firmen nicht länger als drei bis fünf Jahre am Markt sind. In erster Linie aber sind Jungunternehmer Menschen, die sich mit einer interessanten Idee auf den Weg machen, diese umsetzen und dabei nach Hilfe und Unterstützung suchen.
Tipps für junge Unternehmer gibt es reichlich. Doch es gibt keine Unternehmensgründung per Checkliste. Genaue Vorgaben, welche Schritt der ersten und welcher der wichtigste ist, existieren nicht. Jeder Gründer arbeitet im Kopf und in der Realität seine eigene lange Liste ab. Er muss seine Geschäftsidee entwickeln und sie ausformulieren, sich seine Kundenkreise erschließen und für das Marketing planen, Kalkulation erstellen und Geld besorgen. Alle diese Aufgaben kann er natürlich selber erledigen. Oder er sucht sich für die Umsetzung seiner Ideen von Anfang an Rat und Hilfe. Unterstützung gibt es unter anderem bei den IHKen, den Handwerkskammern, einem Unternehmensberater oder einem Gründungscoach. Die Liste professioneller Helfer, die Unternehmensgründungen zum Erfolg führen können, ist lang.
Ohne Finanzierung geht es nicht
Geht es um die passende Förderung, finden Jungunternehmer in Deutschland eine große Zahl von Angeboten. Sie haben die Wahl zwischen Krediten oder Darlehen oder einem Existenzgründerzuschuss. Verschiedene Angebote zu den unterschiedlichsten Konditionen kommen von der EU, dem Bund oder aus dem jeweiligen Bundesland. Allein in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft finden sich mehr als 200 verschiedene Programme. Das Interessante bei einer Reihe von öffentlichen Zuschüssen ist dabei, dass sie zum Teil nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Doch obwohl die Fördertöpfe gut gefüllt sind, fragen viele junge Unternehmen die Fördergelder oft nicht ab.
Das liegt zum Teil daran, dass Gründer entweder gar nicht durch den Dschungel der Möglichkeiten steigen können oder den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung von Fördermitteln scheuen. In diesem Fall bietet sich wiederum die Hilfe eines Beraters an. Für die Kosten eines Fördermittelberaters gibt es übrigens auch finanzielle Hilfen. Er kann Existenzgründer gezielt unterstützen. Denn der Antrag auf Fördergelder kostet viel Mühe und vor allem Zeit. Die hat ein Gründer oft gar nicht. Hier lohnt sich also externe Hilfe.
Ein Fördermittelberater hat darüber hinaus einen viel besseren Überblick. Er arbeitet in der Regel schon sehr lange auf seinem Gebiet, kennt sich mit den verschiedenen Angeboten aus und findet so manchmal sogar Fördertöpfe, von denen ein Gründer noch nie gehört hat. Beim Schreiben des Antrags und dem Ausfüllen notwendiger Formulare kommt es außerdem häufig auf detailliertes Wissen an. Oft muss man sehr geschickt agieren, um Fördergelder komplett auszuschöpfen. Auch hier hilft ein Unternehmens- oder Fördermittelberater mit seiner Erfahrung.
Bevor er jedoch auf Fördergeld zugreifen kann, muss ein junger Unternehmer einen Businessplan schreiben. Das ist das Papier, mit dem er potenzielle Geldgeber überzeugen muss. Und zwar davon, dass es sich lohnt, Geld für die Idee zu geben. In seinem Businessplan beschreibt ein junger Gründer, was besonders an seinem Geschäftsmodell ist. Basis ist eine gründliche Marktanalyse, die neben der Geschäftsidee auch die Zielgruppe umreißt, für die die geplanten Produkte oder Dienstleistungen interessant sein könnten. Außerdem ist eine Umsatzprognose wichtig. Sie sollte mehr sein als eine Schätzung. Wichtig ist, dass zukünftige Geldgeber erkennen können, auf welche Art die geplanten Umsätze zustande kommen.
Über die Rechtsform nachdenken
Interessant ist auch die Frage, welche Rechtsform das neue Unternehmen haben soll. Im deutschen Recht gibt es sehr unterschiedliche Gesellschaftsformen. Jede davon hat bestimmte Voraussetzungen, Vorteile und natürlich auch Nachteile. Für junge Unternehmer könnte das Einzelunternehmen die richtige Wahl sein. Gründer sind hier nicht an weitere Gesellschafter gebunden. Dafür tragen sie allein auch das Risiko. Eine andere Möglichkeit ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, eine Jahresabschlussbilanz ist somit auch nicht nötig. Weitere Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Unternehmergesellschaft (UG). Sie wird als kleineres Modell der GmbH bezeichnet, weil das Stammkapital hier deutlich geringer ist. Jungunternehmen können sich als Rechtsform auch die Limited (Ltd.) wählen oder eine kleine Aktiengesellschaft (AG) gründen.
Von der Wahl der Rechtsform hängt unter anderem auch der Name des neuen Unternehmens ab. Hier sollte ein wenig länger nachgedacht werden. Denn bei der Namensfindung können Gründer entscheidende Fehler machen. Wegen des Kennzeichenrechts darf nämlich kein weiteres Unternehmen den gewählten oder etwa einen ähnlich klingenden Namen haben. Junge Unternehmer, die sich auf dem Gebiet des Handelsgewerbes selbstständig gemacht haben, müssen Schutzrechte beachten. Gemeint ist hier vor allem der Markenschutz für Dienstleistungen und Waren. Auch Patentverfahren gehören zu den Schutzrechten. Besonders schützenswert sind darüber hinaus Urheberrechte. Deshalb müssen Gründer akribisch prüfen, ob es ihre Idee, ihr Produkt oder ihre Dienstleistung so oder ähnlich bereits gibt und wer die Rechte daran besitzt.