Firmendarlehen gibt es in vielfältigen Formen, ein wichtiger Unterschied besteht zum Beispiel zwischen einem Betriebsmittel- und einem Investitionskredit. Ein weiterer Aspekt ist, in welcher Phase eine Firma ein Darlehen erhält. Gründer können spezielle Gründerkredite beantragen. Es kommt auch auf die Rechtsform an: Bei Einzelunternehmer als natürliche Personen gelten bei der Bonitätsprüfung andere Maßstäbe als bei juristischen Personen.
Betriebsmittelkredite, Investitionskredite und Gründerkredite
Unternehmer benötigen Kredite, mit denen sie ihre Liquidität sichern. Bei den laufenden Einnahmen und Ausgaben treten ständig Situationen auf, in denen sie zur Überbrückung finanzielle Mittel benötigen. Ein Dispo auf dem Geschäftskonto schafft Abhilfe. Vor allem natürliche Personen wie Freiberufler können auf ihrem Konto einen Kreditrahmen nutzen, sofern sie die erforderliche Bonität aufweisen. Kapitalgesellschaften bieten Banken aufgrund der größeren Summen meist Kontokorrentkredite auf einem separaten Kreditkonto. In kurzen Abständen überprüfen sie die finanzielle Situation der Unternehmen. Eine weitere Option für natürliche und juristische Personen ist ein Abrufkredit. Bis zu einer bestimmten Obergrenze können sich Kreditnehmer Teilbeträge auf ihr Konto überweisen lassen, die Rückzahlung erfolgt im Gegensatz zum Dispo und zu einem Kontokorrentkredit auf einem extra Konto in festen Monatsraten.
Wollen Selbstständige in Sachanlagen wie Maschinen, Computer, Möbel oder Patente investieren, müssen sie einen Investitionskredit abschließen. Dieser stellt ein Ratenkredit mit fixen Zinsen und vereinbarter Laufzeit dar, die Raten fallen in der Regel monatlich an. Die Kreditsumme ist bei diesen Firmendarlehen mit dem Investitionsbetrag identisch, das Investitionsobjekt dient zugleich als Kreditsicherheit für die Bank.
Eine Spezialform stellen Gründerkredite dar, weil Kreditnehmer mit ihnen sowohl die laufenden Ausgaben als auch Investitionen finanzieren können. Besonders beliebt sind die Gründerkredite der öffentlich-rechtlichen KfW-Bank, da viele Gründer eine Chance darauf haben. Die KfW-Bank versteht diese Firmendarlehen explizit als Unterstützung von Existenzgründungen, entsprechend liberale Bedingungen hat sie formuliert. Niedrige Zinsen, eine Vollfinanzierung ohne notwendigem Eigenkapital und eine tilgungsfreie Phase sind weitere Vorteile.
Antrag und Prüfung
Wer ein Firmendarlehen vereinbaren will, muss sich einer umfassenden Prüfung unterziehen. Natürliche Personen müssen zum Beispiel ihre Steuerbescheide und ihre Einkommens-Überschuss-Rechnung einreichen, zudem fordern viele Institute eine private Selbstauskunft über die persönlichen finanziellen Verhältnisse. Bei Einzelunternehmern sind die privaten und die geschäftlichen Finanzen nicht getrennt, deshalb wollen sich Banken ein umfassendes Bild machen. Kapitalgesellschaften müssen unter anderem ihre Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Bilanzen vorlegen, sofern sie bilanzpflichtig sind. Darüber hinaus können Institute weitere Unterlagen wie einen Investitionsplan und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung verlangen. Bei Gründern konzentrieren sich die Kreditgeber auf einen Businessplan, in dem sie ihre Geschäftsidee und ein konkretes Geschäftskonzept beschreiben und einen Finanzplan präsentieren.