Sich nebenberuflich selbstständig machen erfordert genauso viel Engagement wie die hauptberufliche Gründung eines Unternehmens. Ohne intelligente Geschäftsidee wird kein nebenberufliches Unternehmen funktionieren. Die nebenberufliche Gründung benötigt ebenso einen soliden Finanzplan und umfassenden Businessplan. Eine seriöse, aber vereinfachte Buchführung hält die Geschäftsvorgänge schriftlich fest, damit jährlich ein Gewinn oder Verlust errechnet werden kann. Für Kleinunternehmer und Freiberufler genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, um das Ergebnis zu ermitteln. Auch Personen, die nur nebenberuflich selbständig sind, müssen die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit dem örtlichen Gewerbeamt oder Finanzamt anzeigen. Die nebenberufliche Selbstständigkeit erfordert viel Disziplin, denn sie führt im beruflichen Leben zu einer Doppelbelastung.
Welche Motive hat eine nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Sich nebenberuflich selbstständig zu machen, kann viele Gründe haben. Manchen fehlt der Mut, ihr festes Einkommen gegen die Unsicherheit der Selbstständigkeit einzutauschen. Andere möchten gern in einer nebenberuflichen Unternehmung Erfahrungen für einen späteren Start in die Selbstständigkeit sammeln. Dritte wollen sich optimal auf einen bevorstehenden Unternehmensstart vorbereiten oder einfach nur ein wenig Geld nebenbei verdienen. Die Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber oder die Neugier auf ein neues Fachgebiet können Motive für eine nebenberufliche Unternehmensgründung sein. Wieder andere Personen betreiben erfolgreich ein Hobby, das sie eventuell zu ihrer Haupteinnahmequelle machen möchten. Ältere Menschen nutzen die Nebenerwerbstätigkeit häufig zur Vorbereitung einer Erwerbsalternative, falls es im angestammten Beruf nicht mehr weitergehen sollte. Jüngere Personen möchten eher ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten auf bestimmten Gebieten vervollkommnen und sich im Nebenerwerb ausprobieren.
Welche Kriterien kennzeichnen einen selbstständigen Nebenerwerb?
Eine selbstständige nebenberufliche Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn die Einkünfte der Person aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit weniger als die Hälfte zum Gesamteinkommen beitragen. Die Tätigkeit muss in Teilzeit erbracht und zusätzlich zu einer abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer sowie Beamter oder zu einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgeübt werden. Auch für ein nebenbei betriebenes Unternehmen muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Außerdem darf die nebenberufliche Tätigkeit vom zeitlichen Umfang her den Arbeitszeitaufwand für die Haupttätigkeit nicht überschreiten.
Welcher Versicherungsschutz ist für nebenberuflich Selbstständige erforderlich?
Die finanziellen und persönlichen Risiken der Selbstständigkeit betreffen auch Unternehmer, die ihr Gewerbe oder ihren freien Beruf als Teilzeitjob ausführen. Die existenziellen Risiken wie Krankheit und Arbeitslosigkeit sowie Altersarmut sind für den nebenberuflichen Unternehmer bereits über den Arbeitgeber abgedeckt. Das ist ein großer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit, da diese Beiträge nicht durch das Geschäft des Selbstständigen erwirtschaftet werden müssen. Gegen spezifische unternehmerische Risiken sollte sich der Nebenbei-Unternehmer ausreichend absichern. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht zwingend notwendig, jedoch eine Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung. Diese zahlt, falls man anderen durch die Selbstständigkeit einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügt. In bestimmten Berufen, zum Beispiel als Arzt oder Rechtsanwalt, ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.