Zur Förderung der Selbständigkeit gibt es viele Programme, Zuschüsse und Fördermittel. Sie sorgen dafür, dass ein Gründer mit einer guten Idee nicht wegen Mangels an finanziellen Mitteln scheitert. Die unterschiedlichen Fördermittel dienen in der Regel dem Anschub einer Existenz. Ist die Gründungsidee gut und lässt sich der Existenzgründer nicht durch Schwierigkeiten aufhalten, steht sein Unternehmen auch schon bald auf eigenen Beinen.
Die Arbeitsagentur hilft
Eines der wichtigsten Programme zur Förderung der Selbständigkeit ist der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Wer ihn für die Umsetzung einer Geschäftsidee nutzen will, muss zum Termin des Starts seiner Unternehmung mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld 1 erhalten haben. Bezieht er bereits längere Zeit Arbeitslosengeld, muss der Anspruch auf diese Lohnersatzleistung noch 150 Tage betragen. Beantragt wird der Gründungszuschuss direkt bei der für den Arbeitslosen zuständigen Arbeitsagentur. Die Dauer der Förderung beträgt in der ersten Phase 6 Monate und in einer zweiten Phase 9 weitere Monate. Damit kann ein Selbständiger diese Hilfe aus der Arbeitslosenkasse maximal 15 Monaten für seine Existenzgründung erhalten. In Phase eins gibt es das bisherige Arbeitslosengeld plus eine Pauschale von 300 Euro zur Sozialversicherung. In Phase zwei besteht die Unterstützung nur noch aus der 300-Euro-Pauschale für die Sozialbeiträge.
Tragfähige Idee zählt
Um von der Arbeitsagentur eine Finanzierung für den Start in die eigene Existenz zu erhalten, muss der zukünftige Jungunternehmer nachweisen, dass seine Idee tragfähig ist und geschäftlicher Erfolg erwartet werden kann. Dafür braucht er die Beurteilung einer externen, fachkundigen Stelle. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer geplanten Selbstständigkeit kann zum Beispiel die Hausbank bestätigen. Bei einem Berater stellt der Existenzgründer seine Idee vor, er bekommt Tipps und Hinweise und am Ende die gewünschte Expertise. Auch die zuständige Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer nehmen auf Wunsch Stellung zu einer Geschäftsidee. Außerdem kann ein Gründer auf den Sachverstand eines Steuerberaters oder eines Anwalts mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht setzen.
Kredite und Darlehen
Die Expertise kompetenter Partner brauchen Selbstständige auch, wenn sie Zuschüsse, Kredite und Darlehen von anderen Geldgebern nutzen wollen. Die Auswahl zur Förderung der Selbständigkeit ist riesig. Mehr als 200 unterschiedliche Programme finden sich allein in der Förderdatenbank der zuständigen Abteilungen im Bundesministerium für Wirtschaft. Außerdem unterstützen Bundsländer, Kommunen und Gemeinden Gründer mit ihren eigenen Programmen. Interessant an vielen öffentlich aufgelegen Zuschüssen ist dabei, dass sie unter bestimmten Umständen gar nicht zurückgezahlt werden müssen. Und selbst aus den Fördertöpfen der EU kommt Geld für Gründer.
Die Förderbank unterstützt
Finanzielle Hilfe für Selbständige bietet darüber hinaus die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für die Finanzierung Selbstständiger gibt es hier drei unterschiedliche Modelle. Für beinahe jedes Gründungsvorhaben gibt es das so genannte KfW-Startgeld. Es beträgt bis zu 100.000 Euro. Der Gründer muss dafür noch nicht einmal Eigenkapital mitbringen. Selbstständige, die glaubhaft einen höheren Finanzierungsbedarf nachweisen können, liegen mit dem Gründerkredit der KfW richtig. Bis zu zehn Millionen Euro hat sein Volumen. Wer für seine Selbstständigkeit bereits Eigenkapital gesammelt hat, kann auf ein Kapitalprogramm der Gründerbank zurückgreifen. Es umfasst bis zu 500.000 Euro, verlangt aber eine bereits ausgereifte Geschäftsidee, deren Tragfähigkeit hieb- und stichfest sein muss. Selbstständige müssen sich bei jedem Finanzierungsprogramm der KfW an ihre Hausbank wenden. Denn sie ist der Ansprechpartner und leitet den Antrag an die Förderbank weiter.